F U S S B A L L D A R T   H A N N O V E R   
D I E   S C H E I B E N V E R M I E T U N G 

AGB

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Hier finden Sie unsere "Allgemeinen Geschäftsbedinungen".

Zusätzlich alle Informationen zu den Themen:
 "Betrieb" - "Haftung" - "Versicherung" - "Stornierung" - "Zahlung"

Betrieb

Für die Aufstellung der FussballDartScheibe wird eine gereinigte Fläche benötigt ( Rasen, Pflasterstein oder Hallenboden ).
Bei Bedarf muss zum Be-/ Entladen, Auf-/ Abbau kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal vom Mieter zur Verfügung gestellt werden. 
Der Mieter hat die Aufgabe, einen Stromanschluss ( 230 V ) in Aktionsnähe ( 3m ) bereizustellen.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Stromleitung nicht überlastet ist.
Der Aufbau und die Übergabe des Mietobjektes erfolgt spätestens 15 Min vor Veranstaltungsbeginn.
Nach Nutzungsende ist der Mieter verpflichtet, alle Geräte der Vermietung gesäubert und ordnungsgemäß zu übergeben. 
Sollten sich Verschmutzungen ( Gras oder ähnliches ) an Scheibe oder Bällen befinden, müssen diese gereinigt werden.
Bei Rückgabe einer verdreckten oder mit Gras verschmutzen Scheibe fallen pauschal 50€ Reinigungskosten an.
Die Scheibe wird bei Rückgabe im Beisein des Mieters auf Sauberkeit kontrolliert.
Beschädigungen an Mietobjekten müssen sofort gemeldet werden.
Bei Beschädigung eines Keschers werden 35€ Neuanschaffungskosten zusätzlich berechnet.
Bei schlechten Witterungsverhältnissen ( starker Regen, starker Wind etc ) MUSS der Betrieb eingestellt und die Scheibe abgebaut werden!


Haftung - Versicherung

Grundsätzlich gilt:

Es können keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung bzw. Verantwortung für die vermietete Dartscheibe.
Nur der Mieter ist verantwortlich für die Sicherheitsvorschriften, Personen- oder Sachschäden, 
sowie das Betreuen und Überwachen der Mietobjekte.
Ebenfalls ist der Mieter allein für eventuelle Schadensansprüche von Dritten verantwortlich.
Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme / Übergabe bis zur Rückgabe des Mietobjektes.
Dieses betrifft vor allem Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. 
Allein der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich. 
Wir empfehlen dem Mieter evtl. eine Haftpflicht- und Veranstaltungsversicherung abzuschließen. 
Wie empfehlen ebenfalls eine durchgehende Überwachung bzw Betreuung durch eine erwachsene Person.
Bei unsachgemäßer Behandlung des Objektes werden mindestens 100 € bzw. Reparaturkosten erhoben (je nach Schadensfall).
Bei Vermietungen über mehrere Tage muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem sicheren Bereich aufbewahren. 
Sollte es zu Diebstahl oder Sachbeschädigung ( auch durch Dritte ) kommen, haftet allein der Mieter. 
Der Mieter verpflichtet sich, immer eine verantwortliche Aufsichtsperson während des Betriebes der FussballDartscheibe vor Ort abzustellen.
Es dürfen keine spitzen Gegenstände an die Dartscheibe oder Bälle gelangen.
Bei Aufbau ist die Dartscheibe gemeinsam mit dem Mieter und dem Aufbauteam auf Funktionalität und Unversehrtheit ( z.B. Gebläse, Dichtigkeit ) zu prüfen. 
Während des Aufbauens erfolgt eine ausführliche Einweisung in den Aufbau und den ordnungsgemäßen Betrieb der Dartscheibe.
Die vom Vermieter getroffenen Aufbau & Absicherungsmaßnahmen müssen während des gesamten Betriebes der Dartscheibe beibehalten werden!

 
Stornierungen

Sollte Ihr Event ausfallen oder Sie treten aus einem anderem Grund vom Auftrag zurück, sind wir berechtigt folgende Stornierungsgebühren zu verlangen:

Stornierungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn sind kostenfrei
Stornierungen weniger als 48 Std vor Mietbeginn werden mit einer Pauschale von 75€ berechnet
Sollte der Vermieter bereits unterwegs zu Ihrem vereinbarten Standort sein, wird eine Pauschale von 150€ berechnet.
 

Zahlung

Barzahlung / Rechnung

Barzahlung: Der Betrag ist direkt bei Anlieferung bzw. Selbstabholung zu entrichten. 
Rechnung: Zahlbar innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum


Allgemeine Bestimmungen

Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen ( z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen ) oder Anmeldungen liegt nur im Verantwortungsbereich des Mieters. 
Der Vermieter behält sich vor, die Vermietung bei höherer Gewalt abzusagen
Die Entscheidung liegt einzig im Ermessen des Vermieters. 
Ein Schadensanspruch des Mieters kann hier nicht geltend gemacht werden.
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